Personal und Arbeit sowie Soziales

Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006

Das Bundeskabinett hat am 22. Februar den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 verabschiedet. Einen Termin für die parlamentarische Beratung gibt es noch nicht. Man kann jedoch davon ausgehen, dass das Gesetz keine wesentliche Änderung mehr erfahren wird, da es weitgehend Beschlüsse aus der Koalitionsvereinbarung umsetzt.

Allerdings sollen die meisten der im Entwurf enthaltenen Neuregelungen ohnehin erst zum 1. Januar 2007 in Kraft treten, sodass in Einzelfällen bis dahin auch noch eine Änderung möglich ist. Unter anderem enthält der Entwurf folgende Gesetzesänderungen:

  • Zuschläge: Während die Steuerfreiheit unangetastet bleibt, sollen Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge schon ab dem 1. Juli 2006 sozialversicherungspflichtig sein, sofern der Grundstundenlohn, auf den sie sich beziehen, 25 Euro übersteigt.

  • Minijobs: Der pauschale Beitragssatz für Minijobs im gewerblichen Bereich steigt am 1. Januar 2007 von 25 auf 30 %. Dann werden 15 % für die Rentenversicherung, 13 % für die Krankenversicherung und 2 % pauschale Steuer fällig.

  • Umsatzsteuer: Zum 1. Januar 2007 wird der Regelsteuersatz bei der Umsatzsteuer von 16 auf 19 % angehoben.

  • Versicherungssteuer: Zeitgleich mit der Erhöhung der Umsatzsteuer soll auch die Versicherungssteuer von 16 auf 19 % erhöht werden. Auch die diversen Sondersteuersätze steigen analog.

  • Arbeitslosenversicherung: Als teilweiser Ausgleich zur Umsatzsteuererhöhung sinkt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2007 um zwei Prozentpunkte auf 4,5 %.

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Neubewertung von Pensionsrückstellungen

Ende Juli 2005 wurden die neuen "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen vorgestellt. Diese Richttafeln werden von Finanzmathematikern zur Berechnung von Pensionsrückstellungen allgemein angewendet. Dabei wurde eine grundlegende Veränderung vorgenommen. Es erfolgte ein Übergang von den so genannten Periodentafeln zu den Generationentafeln. Der Unterschied besteht darin, dass die Sterbewahrscheinlichkeit nicht nur vom Alter, sondern auch vom Geburtsjahr abhängt.

Damit wird berücksichtigt, dass heute geborene Menschen im Schnitt länger leben als Menschen, die vor 50 Jahren geboren wurden. Beispiel: Eine Frau des Geburtsjahrgangs 1940 hat heute eine Restlebenserwartung von 21,7 Jahren, eine Frau des Geburtsjahrgangs 2000 hat jedoch im Jahre 2065 eine Lebenserwartung von 28,9 Jahren. Nach den alten, allein vom Alter abhängigen Periodentafeln hätten beide Frauen die gleiche Lebenserwartung gehabt.

Eine umgekehrte Auswirkung zeigt sich bei den Invaliditätsrenten. Dies liegt daran, dass eine steigende Anzahl von Personen Erwerbsminderungsrenten beantragen. Bei den Hinterbliebenenleistungen wurde eine deutliche Verringerung der Teilwerte nach Heubeck 2005 G festgestellt. Durch die Verlängerung der Lebenserwartung können sich bei den Anwartschaften jüngerer Berechtigter erhebliche Abweichungen ergeben.

Aufgrund der gegenläufigen Effekte können sich sehr unterschiedliche Ergebnisse ergeben, die von der Bestandsstruktur und den zugesagten Leistungsarten abhängig sind. Bei einzelnen Personen kann es sowohl zu extremen Rückstellungserhöhungen als auch zu Rückstellungsverminderungen kommen. Bei Neuzusagen ist in jedem Fall eine Vorabberechnung zu empfehlen.

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Kurzfristige Steueränderungen zum Jahresende

Das neue Bundeskabinett hat schon wenige Tage nach Dienstantritt den Entwurf eines "Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm" beschlossen. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr von den Parlamenten verabschiedet werden und enthält eine Reihe von Gesetzesänderungen, die zum 1. Januar 2006 in Kraft treten sollen. Wie meist, wenn dem Staat das Geld fehlt, hat sich die Regierung den "Abbau ungerechtfertigter Steuervergünstigungen" auf die Fahnen geschrieben. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Die begrenzte Steuerbefreiung für Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses wird aufgehoben. Die Aufhebung dieser Regelung ist nach Meinung des Bundesfinanzministeriums gerechtfertigt, weil auch der bei Fortbestand des Dienstverhältnisses gezahlte Arbeitslohn steuerpflichtig wäre. Für Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen oder Entlassungen vor dem 1. Januar 2006 wird eine Übergangsregelung geschaffen. Diese sieht aus Gründen des Vertrauensschutzes die Weiteranwendung der bisherigen Steuerfreiheit vor, soweit dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem 1. Januar 2007 zufließt.

  • • In diesem Zusammenhang entfällt ebenfalls die Steuerfreiheit für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen aufgrund gesetzlicher Vorschriften (zum Beispiel nach dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz).

  • Die begrenzte Steuerfreiheit für Heirats- und Geburtshilfen (jeweils 315 Euro) wird gestrichen.

  • Die Möglichkeit, Mietwohngebäude degressiv abzuschreiben, wird für Neufälle abgeschafft. Die Vereinheitlichung des Abschreibungssatzes auf 2 % entspricht dem tatsächlichen Wertverlust.

  • Schließlich wird die derzeitige Regelung aufgehoben, wonach Steuerberatungskosten als Sonderausgaben abziehbar sind.

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