Vom Arbeitgeber übernommene Maut ist geldwerter Vorteil

Übernimmt der Arbeitgeber Mautgebühren für die mit dem Firmenwagen unternommenen Privatfahrten, dann ist dies nicht von der 1 %-Regelung erfasst.

Übernimmt Ihr Arbeitgeber die Straßenbenutzungsgebühren (Vignetten, Mautgebühren) für die von Ihnen mit einem Firmenwagen unternommenen Privatfahrten, handelt es sich dabei um die Zuwendung eines geldwerten Vorteils, der nicht von der Abgeltungswirkung der 1 v.H.-Regelung erfasst wird. Gebühren für die Straßenbenutzung werden bisher nur ausnahmsweise und für bestimmte Strecken erhoben. Sie sind daher regelmäßig kein Bestandteil der durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen, sondern zusätzliche Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit, die neben der durch die 1 v.H.-Regelung abgegoltenen Privatnutzung des überlassenen Dienstwagens gesondert als Arbeitslohn versteuert werden müssen.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.