Steuervorteil für Elektro-Dienstwagen geplant

Zukünftig soll bei Elektrofahrzeugen der Akku bei der Besteuerung der privaten Nutzung nicht mehr zum Listenpreis gerechnet werden.

Das Bundesfinanzministerium hat den ersten Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt. Weil Elektroautos derzeit noch spürbar teurer sind als vergleichbare konventionell angetriebene Autos, ist darin auch ein Steuervorteil für Elektro-Dienstwagen vorgesehen. Der höhere Preis von Elektroautos liegt vor allem an den teuren Batterien. Die sollen deshalb laut der geplanten Änderung vom Listenpreis des Elektroautos abgezogen werden und erhöhen damit weder bei der 1 %-Regelung noch bei der Führung eines Fahrtenbuchs den zu versteuernden Betrag. Gelten soll der Steuervorteil für alle Elektroautos im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, die bereits im Betriebsvermögen sind oder bis zum 31. Dezember 2022 angeschafft werden.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.