Mängel im Fahrtenbuch

Auch wenn ein Fahrtenbuch nur für einen Teil des Jahres Mängel aufweist, kann es komplett verworfen werden - mit der Folge, dass die 1 %-Regelung zur Anwendung kommt.

Mit einem mangelhaft geführten Fahrtenbuch musste sich das Finanzgericht Köln befassen: Aufgrund mehrerer Mängel wurde das Fahrtenbuch für das gesamte Jahr nicht anerkannt. Eine monatliche Aufteilung hat das Gericht abgelehnt, denn das Gesetz will mit der monatsweisen Versteuerung nur erreichen, dass der geldwerte Vorteil jeden Monat und nicht nur einmal im Jahr versteuert wird. Es soll nicht zum Ausdruck gebracht werden, dass jeden Monat von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchregelung und umgekehrt gewechselt werden könnte. Dies ergibt sich aus dem mit der Regelung verfolgten Vereinfachungs- und Typisierungsgedanken. Dieser Zweck würde verfehlt, wenn ein Fahrtenbuch nur dann verworfen werden könnte, wenn für jeden einzelnen Monat des Kalenderjahres Mängel festgestellt worden wären.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.