Lohnsteuerbescheingungsdaten ab 2009 nur mit Authentifizierung

Für die Übertragung der Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2009 schreibt das Gesetz eine Authentifizierung vor, die eine Registrierung bei der Finanzverwaltung erfordert.

Die Oberfinanzdirektion Hannover weist darauf hin, dass die Lohnsteuerbescheinigungsdaten für Arbeitslöhne, die ab dem 1. Januar 2009 gezahlt werden, nur noch authentifiziert übermittelt werden können. Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitslöhnen für das Kalenderjahr 2008 sind davon jedoch nicht betroffen.

Für die Sicherheitsauthentifizierung ist - unabhängig von der für die Übermittlung ausgewählten Software - eine einmalige Registrierung im ElsterOnline-Portal unter https://www.elsteronline.de/eportal erforderlich. Vom Beginn der Registrierung bis zum Abschluss des Vorgangs können bis zu zwei Wochen vergehen. Aufgrund der ab dem Kalenderjahr 2009 geltenden gesetzlichen Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung empfiehlt die Steuerverwaltung allen betroffenen Arbeitgebern eine baldige Registrierung.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.