Kundenzahlung auf Privatkonto ist verdeckte Gewinnausschüttung

Ohne eine klare, im Voraus getroffene Vereinbarung über die Handhabung solcher Zahlungen sind Kundenzahlungen auf das Privatkonto eines Gesellschafters eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Überweisen Kunden Beträge, die ihnen von einer GmbH in Rechnung gestellt wurden, nicht auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto der GmbH, sondern auf das Privatkonto des Gesellschafter-Geschäftsführers, kann darin eine verdeckte Gewinnausschüttung liegen, auch wenn der Gesellschafter mit dem Geld auch Verbindlichkeiten der GmbH gegenüber Dritten tilgt. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs gilt das zumindest dann, wenn eine klar und eindeutig im Voraus getroffene Vereinbarung über die Handhabung solcher Zahlungen zwischen dem Gesellschafter und der GmbH fehlt.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.