Haftung des Geschäftsführersim Insolvenzverfahren

Wird eine Steuerforderung des Finanzamts widerspruchslos zur Insolvenztabelle angemeldet, kann der Geschäftsführer im Haftungsverfahren keine Einwendungen mehr gegen die Forderung geltend machen.

Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH zur Insolvenztabelle angemeldet und festgestellt, kann der Geschäftsführer keine Einwendungen mehr gegen die Höhe der Steuerforderung geltend machen, wenn das Finanzamt ihn später für die Steuer in Haftung nehmen will. Das gilt laut Urteil des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn der Geschäftsführer der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat. Eine im Insolvenzverfahren nicht bestrittene Steuerforderung steht nämlich einer unanfechtbaren Steuerfestsetzung gleich. Die widerspruchslose Eintragung in die Insolvenztabelle wirkt dann wie die bestandskräftige Festsetzung der Steuerforderung.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.