Professionelle Finanzbuchhaltung für unternehmerischen Erfolg und Rechtssicherheit

Mit dem ordnungsgemäßen Führen Ihrer Bücher und Aufzeichnungen erfüllen Sie nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen, sondern setzen zugleich den Grundstein für Ihren unternehmerischen Erfolg.

Unsere Kanzleimitarbeiter stehen Ihnen dabei gern bei der Erstellung der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlusses bzw. Gewinnermittlung zur Seite. Zu unserem Leistungsspektrum im Bereich der Lohnbuchhaltung zählt insbesondere auch das Erstellen von Lohnabrechnungen für Bau,- Maler und Lackier,- Gerüstbau- und Dachdeckerunternehmen.

Unsere Leistungen für Sie im Überblick:

Finanzbuchhaltung

  • Kontierung der Belege, Eingabe, Auswertung und Kontrolle
  • Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung an Ihr Finanzamt
  • Grundauswertung der Buchhaltung
  • Zusatzauswertung wie BWA, Vorjahresvergleich, individuelle Grafiken, Brachenvergleich, Soll-Ist-Vergleich etc.
  • Begleitung von Betriebsprüfungen durch das Finanzamt

Überwachung Ihrer selbst geführten Buchhaltung

  • Übermittlung Ihrer Buchführungsauswertung per Email oder Datenträger
  • Einspielen Ihrer Buchungsvorläufe
  • Kontrolle + Korrektur der Buchhaltung und Hinweise zur Verbesserung
  • Übernahme der Buchhaltung bei Krankheit und Urlaub

Anlagenbuchführung

  • Erfassen von Inventaren
  • Führung des gesetzlich vorgeschriebenen Anlageverzeichnisses
  • Erstellen und Simulieren von Abschreibungsszenarien

Lohn- und Gehaltsabrechnung ebenso Baulohn

  • Erstellung von Lohn und Gehaltsabrechnung und Baulohn
  • Überwachung von Mindestlöhnen nach Tarifvertrag und der Beitragssätze zur Krankenkasse
  • Melde- / Abrechnungswesen der Zusatz- und Versorgungskassen (ZVK, ULAK etc.)
  • Erstellung und Übermittlung der Lohnsteueranmeldung, Lohnsteuer- und Verdienstbescheinigungen
  • Entgeltmeldungen an Sozialversicherungsträger
  • Begleitung von Prüfungen der Sozialversicherungsträger

Erstellung von Jahresabschluss, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht

  • Prüfung und Abschluss der Buchhaltungskonten
  • Bildung von Rückstellungen und Rücklagen
  • Ausübung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Wahlrechte
  • Prüfung und Nutzung steuerlicher Gestaltungsinstrumente

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