Das neue elektronische Unternehmensregister
Das sogenannte Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Es bringt zahlreiche Neuerungen mit sich, vor allem bei der Publizitätspflicht:
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Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister: Seit dem 1. Januar 2007 sind diese Register zwingend elektronisch zu führen. Hinsichtlich der Anmeldung hat sich nichts geändert, allerdings für die Notare: Diese müssen die Anmeldung nun auch elektronisch vornehmen. Die Bekanntmachungen der Eintragungen im Handelsregister erfolgen nur noch elektronisch, und zwar in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem. Die bisherige Bekanntmachung im Papier-Bundesanzeiger und mindestens einem weiteren Blatt wird damit abgeschafft, bis zum 31. Dezember 2008 gilt jedoch eine Übergangsphase. In das Handelsregister können Sie zukünftig beim zuständigen Gericht oder über das Internet Einsicht nehmen. Zweigniederlassungen werden nur noch beim Register der Hauptniederlassung geführt.
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Veröffentlichung der Rechnungslegung im elektronischen Bundesanzeiger: Bisher waren Unternehmen verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen beim Handelsregister einzureichen. Nur rund 5 % der gesetzlich verpflichteten Unternehmen kamen dieser Pflicht nach - was aber in der Regel folgenlos blieb, da eine Verfolgung nur auf Antrag erfolgte. Nun sind die entsprechenden Veröffentlichungen nicht mehr im Handelsregister, sondern innerhalb von zwölf Monaten nach dem Geschäftsjahresende im elektronischen Bundesanzeiger vorzunehmen. Während der Jahresabschluss und der Lagebericht zwingend vorliegen müssen, können andere Unterlagen nachgereicht werden. Das Handelsregister hat mit den Rechnungslegungsunterlagen nichts mehr zu tun. Neu ist zudem, dass die Nichteinhaltung dieser Pflicht als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Versäumnisse werden vom elektronischen Bundesanzeiger an das neue Bundesamt für Justiz gemeldet, das von Amts wegen Ordnungsgelder verhängen kann. Ein Pflichtverstoß ist dann gegeben, wenn die Daten unrichtig, unvollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht rechtzeitig eingereicht werden. Die Höhe des Ordnungsgeldes liegt zwischen 2.500 und 25.000 Euro. Einer Anzeige durch einen Dritten bedarf es also nicht mehr. Wer die Veröffentlichung weiterhin nicht wünscht, muss sein Unternehmen umstrukturieren, zum Beispiel durch Aufnahme eines persönlich haftenden Gesellschafters in eine GmbH & Co.KG.
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Schaffung des Unternehmensregisters: Über das elektronische Unternehmensregister sind alle wesentlichen Unternehmensinformationen abrufbar, da es alle Informationen aus den Handelsregistern und dem elektronischen Bundesanzeiger bündelt. Es wird durch das Bundesjustizministerium oder einen vom Ministerium Beauftragten geführt und ist über die Internetseite http://www.unternehmensregister.de erreichbar.
Elektronisch übermittelte Rechnungen
Trotz der mit dem elektronischen Rechtsverkehr verbundenen Erleichterungen und Kosteneinsparungen wird dieses Medium in Deutschland nur unzureichend genutzt. Das liegt an den Hürden, die überwunden werden müssen, wenn man dieses Medium nutzen will. Bei einer auf elektronischen Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts durch eine qualifizierte elektronische Signatur gewährleistet werden. Zudem muss der Empfänger der Rechnung dieser Übermittlungsart zustimmen.
Nun steht den Unternehmen unter http://www.rechnung.de erstmalig ein Signierungsverfahren zur Verfügung, das ohne die sonst üblichen hohen Zusatzkosten für Hard- und Software auskommt. Umsetzungspartner ist D-Trust, eine hundertprozentige Tochter der Bundesdruckerei. Jetzt kostet es nur noch wenige Cent, eine digitale Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur auszustatten und zu versenden.

Das System überträgt die gewünschten Dokumente direkt an eine Signaturkarte bei D-Trust. Hier bekommen die Rechnungen eine qualifizierte elektronische Signatur und einen Signatur-Stempel. Danach gehen sie automatisch an die Rechnungsadressaten. Mithilfe eines mitgeschickten öffentlichen Schlüssels können Empfänger und Finanzbehörden die Signatur rechtssicher überprüfen.
Die Empfänger elektronischer Rechnungen haben den Vorteil, dass sie die eingegangene Rechnung sofort elektronisch weiter verarbeiten können. Es ist davor zu warnen, Rechnungen ohne elektronische Signatur zu versenden, da diese von den Finanzbehörden nicht anerkannt werden und somit der Vorsteuerabzug gefährdet ist.
ElsterOnline jetzt allgemein verfügbar
ELSTER, die ELektronische STeuerERklärung gibt es schon seit 1999. Am 28. September 2005 ist das neue ElsterOnline-Portal hinzugekommen. Der Betrieb startete zunächst in den fünf Bundesländern Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Die restlichen Bundesländer sind zum Jahreswechsel gefolgt, sodass seit dem 1. Januar 2006 ElsterOnline in ganz Deutschland unter der Adresse http://www.elster.de zur Verfügung steht.

ElsterOnline bietet die Möglichkeit, sich bei der Finanzverwaltung einfach und kostenlos online zu registrieren und ein digitales Zertifikat zu erhalten. Das Portal kann unabhängig von Steuersoftware und Betriebssystem genutzt werden. Nunmehr ist es möglich, die Steuererklärung nur noch elektronisch abzugeben. Die Steuererklärungen müssen dann nicht mehr unterschrieben und gesondert an das Finanzamt geschickt werden. Möglich wird dies durch einen neuen Sicherheitsstandard. Die benötigten Schlüssel werden nach dem Public-Key-Verfahren erzeugt. Es gibt drei Sicherheitsstufen:
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ELSTER-Basis: Die benötigten privaten Schlüssel werden auf dem Computer des Anwenders erzeugt und werden über eine persönliche PIN aktiviert. Die öffentlichen Schlüssel stellt das ELSTER-Trust-Center aus. Es bleibt ein Restrisiko durch die Übertragung von Schadprogrammen. Wegen dieser Restrisiken ist keine Steuerkontenabfrage möglich.
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ELSTER-Spezial: Mit einem USB-Stick ist dem Anwender der Zugang zu allen Diensten möglich. Der private Schlüssel ist sicher auf dem USB-Stick abgelegt, Schadprogramme können keine unterwünschten Aktionen ausführen. Der Stick soll 39 Euro kosten.
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ELSTER-Plus: Höchste Datensicherheit bringt eine Signaturkarte. Wer über eine solche Signaturkarte verfügt, kann diese sofort einsetzen. Allerdings unterstützt ElsterOnline zurzeit nur die Signaturkarten von MEDISIGN (Gesundheitskarte) und S-Trust (die neue Signaturkarte der Sparkassen).
Den neuen Dienst können Steuerbürger, Unternehmen und Berater für Lohnsteueranmeldungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen nutzen. Von besonderem Wert sind die Steuerkontenabfragen, die Sie allerdings im Basispaket nicht nutzen können.
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