Existenzgründer

Neues Forum für Existenzgründer

Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Internet-Forum für Existenzgründer, Hochschulen und Unternehmen ins Leben gerufen. Das Forum unter der Adresse http://www.gruenderkontakte.net soll den Austausch zwischen Wirtschaft und Wissenschaft anregen und auf diesem Weg die Gründung neuer Unternehmen fördern.

Studenten, wissenschaftliche Mitarbeiter und Professoren können in einem Angebotsforum über laufende oder bereits abgeschlossene Entwicklungen, Forschungsprojekte oder Erfindungen berichten und sie auf diesem Weg interessierten Unternehmen präsentieren. Für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es ein Nachfrageforum, in dem diese über ihren Forschungs- und Entwicklungsbedarf informieren können. Ziel ist es, mit dem "virtuellen Marktplatz" Theorie und Praxis zusammenzuführen und Existenzgründungen und Kooperationen zu unterstützen.

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Rechtsformwahl für Existenzgründer

Es wird behauptet, dass eine GmbH weniger Steuern als ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft zahlt. Ohne eine Berücksichtigung der Gewerbesteuer beträgt die Steuerbelastung einer Kapitalgesellschaft 25 % Körperschaftsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag, das ergibt zusammen 26,375 %. Dieser Steuersatz gilt jedoch nur für einbehaltene Gewinne, der Steuersatz steigt an, weil ausgeschüttete Gewinne sowohl auf Seiten der Gesellschaft als auch auf Seiten der Anteilseigner besteuert wird.

Die Belastung mit Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag beträgt insgesamt 45,21%. Dem steht die Spitzensteuerbelastung eines Einzelunternehmens mit 42,168% gegenüber. Der Steuersatz ergibt sich aus 48,5% Einkommensteuer, 2,6675 Solidaritätszuschlag und einer Gewerbesteuerentlastung in Höhe von 9 %. Beachtet man ferner, dass der Durchschnittssteuersatz niedriger ist als der Spitzensteuersatz, weil die Steuerbelastung mit der Höhe der erzielten Einkünfte ansteigt, so fällt der Steuervorteil eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft gegenüber einer Kapitalgesellschaft noch deutlich höher aus. Dieser Steuervorteil kann auch nicht durch Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge ausgeglichen werden, da auf Gehälter keine Gewerbesteuer angerechnet wird.

Vereinfacht kann man sagen, eine Kapitalgesellschaft ist günstiger, wenn Gewinne für Investitionen in der Kapitalgesellschaft zurückgehalten werden sollen, ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft ist günstiger, wenn der Unternehmer von den Gewinnen leben muss. Die Vorteile beider Besteuerungsformen können in der GmbH & Co. KG miteinander kombiniert werden. In der GmbH werden die Gewinne für Investitionen angesammelt, aus der KG beziehen die Kommanditisten durch Entnahmen ihre Einkünfte für den Lebensunterhalt.

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Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Die Rechtsform der GbR bietet sich für kleinere Gewerbetreibende, Handwerker, Freiberufler, Arbeitsgemeinschaften, aber auch Verwaltungen und Interessengemeinschaften an.

Die GbR entsteht mit Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. Darin verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag festgelegten Art und Weise zu fördern. Eine besondere Form ist für den Vertrag nicht erforderlich. Er kann also mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Tun abgeschlossen werden. Eine notarielle Beurkundung ist lediglich dann notwendig, wenn ein Grundstück eingebracht wird oder ein Minderjähriger beteiligt ist.

Die GbR ist ein Personenzusammenschluss ohne eigene Rechtsfähigkeit. Das bedeutet, dass die GbR im Zivilprozess nicht parteifähig ist und nicht selbst Eigentum erwerben kann. Da sie über keine Organe verfügt, erfolgt die Willensbildung, die Geschäftsführung und die Vertretung der GbR durch das Zusammenwirken ihrer Gesellschafter. Grundsätzlich ist Gesamtgeschäftsführung anzunehmen, jedoch kann eine davon abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag getroffen werden.

Das Gesellschaftsvermögen besteht aus dem gemeinschaftlichen Vermögen der Gesellschafter. Dazu gehören Beiträge der Gesellschafter und die durch die Geschäftsführung für die Gesellschaft erworbenen Gegenstände. Der Vermögen ist gesamthänderisch gebunden. Verfügungen darüber erfordern also gemeinschaftliches Handeln. Abweichungen von dieser gesetzlichen Regelung sind im Gesellschaftsvertrag möglich.

Für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften alle Gesellschafter als Gesamtschuldner. Diese Haftung ist unmittelbar und unbeschränkt, die Gesellschafter haften also auch mit ihrem eigenen Vermögen. Eine GbR kann auch Steuerschuldnerin sein. Auch hier haften die Gesellschafter als Gesamtschuldner und ihre Haftung ist unmittelbar und unbeschränkt.

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Internetauftritt für Handwerker

Kürzlich wurde der Marketingpreis des Deutschen Handwerks für die besten Internet-Auftritte vergeben. Schauen Sie doch einmal die besten Auftritte an und holen Sie sich Anregungen für die einige Darstellung im Internet:

  1. http://www.klimashop.de (Kälte-/Klimatechnik)

  2. http://www.braunwarth.de (Zahntechnik)

  3. http://www.baeckerei-licht.de (Bäcker)

  4. http://www.schreinerei-stein.de (Schreiner)

  5. http://www.steffen.de (Sanitär, Heizung, Klima)

Unter dem Internet-Portal http://www.handwerk.de finden Sie einen Homepage-Baukasten, mit dem Sie als eingetragener Handwerksbetrieb schnell und kostenlos Ihren eigenen Internet-Auftritt gestalten können. Wollen Sie jedoch mit Ihrem Internet-Auftritt Eindruck machen, so empfiehlt sich eine professionelle Gestaltung

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