Zehnjahresfrist bei Schenkungen

Eine Schenkung, die auf den Tag genau nach 10 Jahren erfolgt, liegt bereits um einen Tag außerhalb der Zehnjahresfrist für Vorerwerbe.

Ein Elternpaar schenkte ihrem Sohn auf den Tag genau nach 10 Jahren eine zweite Immobilie. Das Finanzamt sah die erste Schenkung daher als Vorerwerb innerhalb der Zehnjahresfrist an. Mit ihrer Klage hatten die Eltern dagegen in allen Instanzen Erfolg, wenn auch mit unterschiedlicher Begründung durch die Gerichte. Laut dem Bundesfinanzhof ist die Frist rückwärts zu berechnen, wobei der Tag des letzten Erwerbs mitzählt.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.