Vermögensverwaltende GmbH als Gestaltungsmissbrauch

Dient eine vermögensverwaltende GmbH offensichtlich nur dem Zweck, erbschaftsteuerbegünstigtes Betriebsvermögen zu schaffen, so liegt Gestaltungsmissbrauch vor.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat es wegen des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten abgelehnt, den Freibetrag für Betriebsvermögen und für Anteile an Kapitalgesellschaften zu gewähren. Im entschiedenen Fall war die Vermögensverwaltung eines Wertpapierdepots anlässlich des bevorstehenden Erbfalls einer extra gegründeten Verwaltungs-GmbH übertragen worden, damit das Depot dem Sonderbetriebsvermögen einer an dieser GmbH bestehenden atypisch stillen Beteiligung zugeordnet werden kann. Für das Finanzgericht war es offensichtlich, dass diese Gestaltung ausschließlich zum Zwecke der Steuerersparnis gewählt wurde.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.