Sorgfaltspflichten beim Gästebuch

Der Betreiber einer Homepage ist zu regelmäßigen inhaltlichen Überprüfung des von ihm bereitgestellten Gästebuchs verpflichtet.

Wenn Sie eine Homepage mit einem frei zugänglichen Gästebuch betreiben, sollten Sie regelmäßig einen Blick auf die Kommentare Ihrer Besucher werfen. Sie müssen die Eintragungen auf einen möglichen rechtswidrigen Inhalt überprüfen und gegebenenfalls entfernen. Andernfalls müssen Sie sich die Urheberschaft der Texte zurechnen lassen und damit die rechtlichen Konsequenzen tragen.

So hat das Landgericht Trier dem Betreiber einer Homepage eine wöchentliche Kontrolle des von ihm zur Verfügung gestellten digitalen Gästebuchs auferlegt. Anlass ist die Klage eines Steuerberaters gewesen, der in einem Gästebucheintrag mit Geldwäsche und Steuerbetrug in Verbindung gebracht wurde.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.