Selbstbehalt bei der Krankenversicherung nicht abziehbar

Der Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung ist nicht als nachgelagerter Versicherungsbeitrag abziehbar, sondern allenfalls als außergewöhnliche Belastung.

Eine private Krankenversicherung mit einem Selbstbehalt mag bei den Beiträgen günstiger sein, in der Steuererklärung ist sie es aber nicht unbedingt. Das Finanzgericht Niedersachsen will den Selbstbehalt nur als Krankheitskosten anerkennen, die als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Der Kläger dagegen hatte geltend gemacht, der Selbstbehalt in Form einer Kürzung der beim Versicherungsträger eingereichten Aufwendungen sei ein nachgelagerter Krankenversicherungsbeitrag. Beiträge sind aber laut dem Gericht nur solche Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen und damit letztlich der Vorsorge dienen. Das sei bei einem Selbstbehalt nicht der Fall.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.