Malerarbeiten sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen

Die Trennlinie zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerksleistungen ist nicht immer einfach zu finden.

Malerarbeiten im Treppenhaus und im Flur des eigenen Hauses sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen, sondern Handwerkerleistungen für Renovierungsmaßnahmen, für die ausschließlich die Steuerermäßigung für Handwerksleistungen in Anspruch genommen werden kann. Auch wenn der Höchstbetrag hier bereits durch andere Aufwendungen für Handwerkerleistungen voll ausgeschöpft wird, ist es nicht möglich, dafür einen noch nicht ausgeschöpften Höchstbetrag der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.