Lohnsteuerabzug für Berufsanfäger und Azubis

Immer noch fordern viele Arbeitgeber mit veralteten Standardanschreiben die Lohnsteuerkarte von Berufsanfängern und Azubis an.

Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist darauf hin, dass viele Arbeitgeber in den Standardschreiben zum Arbeits- oder Ausbildungsvertrag immer noch die Vorlage der Lohnsteuerkarte fordern. Die Lohnsteuerkarte wurde jedoch bereits vor über einem Jahr abgeschafft und durch ELStAM ersetzt. Die veralteten Anschreiben führen daher zu Nachfragen bei den Finanzämtern. Besteht der Arbeitgeber dennoch auf einer Papierbescheinigung der ELStAM, können sich die Berufsanfänger an ihr zuständiges Finanzamt wenden und einen Ausdruck erhalten.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.