Ermittlung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht

Bei der Prüfung, ob die steuerliche Buchführungspflichtgrenze überschritten wurde, sind auch umsatzsteuerfreie Auslandsumsätze einzubeziehen.

Laut der Abgabenordnung besteht die steuerliche Pflicht zur Buchführung erst ab einem Jahresumsatz von 500.000 Euro. In diese Umsatzgrenze fließen jedoch auch die umsatzsteuerfreien Auslandsumsätze ein, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Auf das Verhältnis der beiden Umsatzsummen zueinander kommt es dabei nicht an.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.