Einbringung einer privaten Verbindlichkeit als Gestaltungsmodell

Mit einem interessanten Modell lassen sich Darlehenszinsen für ein privat genutztes Haus zumindest teilweise steuerlich geltend machen.

Ein interessantes Steuersparmodell hat jetzt der Bundesfinanzhof abgesegnet: Ein Immobilienbesitzer übertrug ein vermietetes Mehrfamilienhaus an eine vermögensverwaltende Gesellschaft, deren Gesellschafter er und seine Ehefrau sind. Im Gegenzug übernahm die Gesellschaft die auf der Immobilie lastenden Darlehen, zu denen auch zwei Darlehen gehören, mit denen ein anderes, privat genutztes Gebäude finanziert wurde. Damit wird für die bisher nicht abziehbaren privaten Schuldzinsen ein neuer Veranlassungszusammenhang geschaffen: Sie sind nun durch die Vermietung veranlasst und zumindest teilweise steuerlich abzugsfähig.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.