Deutschland soll Umsatzsteuer auf Kunstgegenstände ändern

Die EU-Kommission verlangt von Deutschland, zukünftig für Kunstgegenstände den vollen Umsatzsteuersatz zu verlangen.

Derzeit gilt in Deutschland für den Verkauf oder die Vermietung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken der ermäßigte Umsatzsteuersatz. Die EU-Kommission hat Deutschland nun förmlich aufgefordert, diese Vorschrift entsprechend zu ändern, weil sie mit dem EU-Recht unvereinbar ist. Die Vorschriften der EU enthalten ein Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen, auf die die Mitgliedstaaten einen ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen. In diesem Verzeichnis sind Kunstgegenstände und Sammlungsstücken allerdings nicht enthalten. Der Bundesregierung bleiben nun zwei Monate Zeit für eine Reaktion, dann kann die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof klagen.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.