Basiszins für die Bewertung des Betriebsvermögens

Zum Jahreswechsel ist der Basiszins für vereinfachte Ertragswertverfahren um rund 1 % gesunken.

Wie jedes Jahr hat das Bundesfinanzministerium den Basiszins bekannt gegeben, der für die Bewertung von Betriebsvermögen und Gesellschaftsanteilen nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren zur Anwendung kommt. Der Basiszins beträgt in diesem Jahr 2,44 Prozent. Das ist fast ein Prozent weniger als noch im letzten Jahr anzusetzen war.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.