Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft

Die Kosten für die Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft sind keine außergewöhnliche Belastung.

Der Bundesfinanzhof hat einmal mehr seine Auffassung bestätigt, dass die Kosten für die Aufhebung und Auseinandersetzung einer früher vereinbarten Gütergemeinschaft für die betroffenen Eheleute nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Das gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung der Gütergemeinschaft auf Antrag der Eheleute im Scheidungsverbund oder außergerichtlich getroffen wird.

zurück

Jetzt Rückruf anfordern

Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.